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Die Kanzlei von Joachim Quoden hat sich auf Gesetzgebung zur Einführung und Umsetzung der Erweiterten Produzentenverantwortung spezialisiert, wobei der Schwerpunkt auf der Europäischen Richtlinie für Verpackungen und Verpackungsabfälle und ihre Umsetzung in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Beitrittskandidatenländer liegt.
Ein weiterer Focus liegt auf der Verpackungsgesetzgebung in Kanada, USA, Japan und weiteren außereuropäischen Ländern als auch auf der Umsetzung der Elektro- und Elektronikschrott- und der Batterie Richtlinie.
Neben rechtlichem Rat wird auch die Beobachtung der jeweiligen Entwicklungen und Diskussionen innerhalb der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments angeboten sowie die Herstellung von Kontakten zu den relevanten Interessengruppen.
Daneben wird die Beantwortung von speziellen Fragen zu Themenbereichen wie "Pflichtpfand für bestimmte Einweggetränkeverpackungen", "biologisch abbaubare Verpackungen" und "CO² - Fußabdruck von Verpackungen" angeboten.
Aufgrund der Tatsache, dass sich viele Herausforderungen für Unternehmen nicht allein auf die Beantwortung von rechtlichen Fragestellungen beschränken, verfügt die Kanzlei über eine Vielzahl von engen Kontakten zu Beratern sowohl aus dem Umwelt- als auch dem wirtschaftlichen Bereich, die in Europa, aber auch in Nordamerika und Asien angesiedelt sind.
Insbesondere für rechtliche Fragestellungen in der tschechischen Republik besteht eine Kooperationen mit der Kanzlei von Frau Dr. Michaela Kozlova, Prag, so dass eine umfängliche rechtliche Beratung für ausländische Firmen, die geschäftlich in Tschechien tätig sind, angeboten werden kann.